Die Person, die das Fahrzeug bucht und die Buchungsanforderungen erfüllt, muss der Halter des Wagens sein. Der Hauptfahrer darf den Wagen auch an andere Fahrer ausleihen, die ebenfalls alle Anforderungen erfüllen - es ist also kein Problem für dich, den Wagen an deine Freunde & Familie auszuleihen (die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben)!
Wenn ein Drittfahrer nicht in der Schweiz wohnhaft ist und/oder keinen gültigen Führerschein in der Schweiz besitzt, kann die Versicherungssumme variieren.
Zusätzlich darf jemand, der in der Schweiz einen Lernfahrausweis besitzt, unter der allgemeinen schweizerischen Strassenverkehrsordnung fahren (z.B. unter Aufsicht einer Person, die älter als 23 Jahre ist und seit mehr als 3 Jahren einen gültigen Führerschein besitzt).
Wenn du älter als 25 Jahre bist und jemand, der jünger als 25 Jahre ist, dein Auto fährt und beschädigt, kann der Versicherungsschutz variieren (höhere Selbstbeteiligung). Wenn du Fragen dazu hast, wende dich an unser Team!